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   BAG, 13.12.1956 - 2 AZR 353/54   

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https://dejure.org/1956,361
BAG, 13.12.1956 - 2 AZR 353/54 (https://dejure.org/1956,361)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1956 - 2 AZR 353/54 (https://dejure.org/1956,361)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 (https://dejure.org/1956,361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 620 Abs. 2; KSchG § 1 § 7 Abs. 1 S. 1
    Arbeitsverhältnis: Inhalt des Anspruchs auf Gewährung einer Abfindung, Abwägungsgebot zwischen Sozialauswahl und betrieblichen Gründen

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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 KSchG kommt nur in Betracht, wenn die Kündigung nach der gerichtlichen Feststellung sozialwidrig ist (KR-Becker, § 9 KSchG Rdn. 26), wobei es genügt, wenn das Gericht hierzu in den Entscheidungsgründen Stellung nimmt und im Urteilstenor lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung ausspricht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG ; BAG, Urteil vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - AP Nr. 5 zu § 7 KSchG ; BAG 21, 221 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; KR-Becker, § 9 KSchG Rdn. 84; Hueck, KSchG 10. Aufl., § 9 Rz. 26; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG , § 9 Anm. 4 a).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 843/98

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Vielmehr ist die genannte Feststellung gemäß § 9 Abs. 1 KSchG zwingende Voraussetzung der Auflösung, daher im Auflösungsausspruch konkludent zum Ausdruck gebracht und ihrerseits der Rechtskraft fähig (vgl. BAG 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54 - AP KSchG § 7 Nr. 2; 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - AP KSchG § 7 Nr. 5; 28. November 1968 - 2 AZR 76/68 - BAGE 21, 221, 228; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 9 Rn. 51).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Damit hatte er, wie das Berufungsgericht zutreffend feststellt, eine ordnungsgemäße Kündigungsschutzklage erhoben, da der Auflösungsantrag denknotwendig die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung voraussetzt (BAG Urteil vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - AP Nr. 5 zu § 7 KSchG).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 7 Sa 16/91

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung; Erhebung einer

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  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 4/87

    Zulässigkeit einer Rücknahme der Klage vor Antragstellung - Auslegung des

    In einem solchen Antrag ist denknotwendig neben dem Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugleich der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung mitenthalten, weil ohne vorherige Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung keine Abfindung zugesprochen werden kann (BAG Urteil vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - AP Nr. 5 zu § 7 KSchG, zu 1 der Gründe; Herschel/Löwisch, aaO, § 9 Rz 14; KR-Becker, aaO, § 9 KSchG Rz 18; Hueck, aaO, § 9 Rz 8; Neumann, AR-Blattei Kündigungsschutz VI unter A I 2).

    Erachtet das Gericht beide Anträge für begründet, muß es im Tenor zwar nicht die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, wohl aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Kündigungstermin aussprechen (BAG Urteil vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG; Urteil vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 -, aaO).

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Aus diesen Bestimmungen er gibt sich somit, wie der Senat bereits in einer Entscheidung vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 - ausgeführt hat, dai3 zwar grundsätzlich die sozialen und die wirtschaftlichen Gesichtspunkte sorgfältig gegeneinander abgewogen wer den müssen, daß aber andererseits bei dieser Abwägung re- 4.
  • LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92

    Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung;

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  • ArbG Berlin, 13.01.2017 - 28 Ca 3744/16

    Auflösungsantrag - Entscheidung durch Teilurteil bei Kombination von

    Der Kündigungsschutzprozess wandelt sich eben nicht in einen Auflösungsprozess, auch wenn bei gerichtlicher Auflösung die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, nach Ansicht des BAG (AP Nr. 5 zu § 7 KSchG [Schnorr von Carolsfeld] = SAE 1957, 192 [Dachselt]) im Tenor des Urteils nicht ausdrücklich getroffen zu werden braucht.
  • BAG, 30.11.1961 - 2 AZR 295/61

    Außerordentliche Kündigung - Lohnfortzahlung - Feststellungsantrag - Schluß der

    So hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 1 1>- Dezember 1956 (AP Nr. 5 zu § 7 KSchG) in dem Antrag auf Gewährung einer Abfindung nach § 7 KSchG zugleich den Antrag, aus § 5 KSchG auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gefunden, weil jener Antrag diesen notwendig voraussetze.
  • BAG, 04.04.1957 - 2 AZR 456/54

    Auflösung des Arbeitsverhältnis - Kündigung - Eventualantrag - Abfindung -

    Aus dem gleichen Gesichtspunkt hat der erkennende Senat auch ent schieden, daß, wenn der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will und zugleich Auflösuing des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung begehrt, es genügt, wenn er den letzteren Antrag stellt, da in diesem die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung seitens des Arbeitgebers zwangsläufig mitenthalten ist (BAG vom 13. Dezember 1956 - 2 AZR 353/54 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 7 Ta 676/12

    Prozesskostenhilfe - Auflösungsantrag - Hilfsantrag - Wahrung der Klagefrist für

  • BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
  • LAG Hessen, 01.06.1987 - 1 Sa 1599/86

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Vertreter ohne

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